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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Bannerwerbung |
§1 Geltungsbereich Die Doandt Internet
GmbH (im folgenden Bannerring-Sachsen ) übernimmt die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen innerhalb des Bannerring-Sachsen Netzwerks , zudem derzeit Zahlreiche webshops und 2 Bannerrotationen aus Sachsen gehören .
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§2 Banner Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die
notwendigen Informationen für die Bannerwerbung, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei angeliefert werden. Die jeweiligen Zieladressen der Bannerwerbung sind mit anzugeben.
Die Banner müssen spätestens zwei Arbeitstage vor Schaltungsbeginn bei Bannerring-Sachsen vorliegen . |
§3 Vorbehalt
Bannerring-Sachsen macht keinerlei Zusicherungen über die Reihenfolgen der Werbeschaltungen und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt ,
Bannermotive aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen. Bannerring-Sachsen übernimmt keine Garantie dafür, dass ein vereinbartes Volumen an Adimpressions innerhalb eines bestimmten Zeitraums gezeigt
werden kann . Sollte dies nicht möglich sein , werden die restlichen Adimpressions innerhalb einer angemessen Frist nachgeholt . Bannerring-Sachsen weist ausdrücklich darauf hin , dass es aufgrund der Struktur und
Beschaffenheit des Internets jederzeit zu Leistungsausfällen kommen kann . |
§4 Rechtliche Verantwortung Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich
der Werbetreibende . Der Werbetreibende garantiert , dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt Bannerring-Sachsen von allen Ansprüchen Dritter aufgrund
etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei . Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen .
Bannerring-Sachsen ist berechtigt , jedoch nicht verpflichtet , eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen . Bannerring-Sachsen ist berechtigt , Werbung , die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links ,
welche zu Inhalten führen , die gegen geltendes Recht , gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen , aus dem Angebot zu nehmen . Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht .
Bannerring-Sachsen wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten . Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet , es sei denn , er weist
nach , dass Bannerring-Sachsen die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat . Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen . |
§5 Entgelte
Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vorher vereinbarten oder der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis . Die
Abrechnung der AdImpressions erfolgt auf Basis von AdRequests. Bannerring-Sachsen stellt dem Werbetreibenden eine Statistik in Realzeit über den Werbeerfolg mit einem passwortgeschützten Zugang online zur Verfügung .
Diese gibt Auskunft über die Anzahl der realisierten Adrequests und Adclicks und dokumentiert so die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags . Weitere Dokumentationen sind kostenpflichtig und zusammen mit dem
Buchungsauftrag zu vereinbaren . Ein AdRequest ist der Abruf eines Banners durch den Internet Browser des Besuchers , der durch den Bannerring-Sachsen Adserver registriert wird . Diese Maßeinheit ist unabhängig vom
Inhalt und von dem , was dem Besucher gerade gezeigt wird . Ein AdRequest garantiert nicht , dass ein Besucher die Werbung auch wirklich gesehen hat , es wird lediglich die Möglichkeit der Kenntnisnahme erfasst . Ein
AdRequest wird registriert , wenn der Adserver durch einen technischen Prozess eine Werbung einspielt . Ein AdClick ist die Möglichkeit eines Besuchers zu einer bestimmten Internetadresse zu gelangen , indem er auf
die Werbung klickt , registriert durch Bannerring-Sachsen Adserver . Ein AdClick garantiert nicht , dass der Nutzer auch wirklich an der angewählten Ziel-URL ankommt , es wird lediglich die Möglichkeit des Besuchers
erfasst , zur Ziel-URL zu gelangen . Mehrfache Adclicks des gleichen Nutzers innerhalb einer Session werden als ein Adclick gezählt . Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung der
Werbekampagne . Die Entgelte sind fällig zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug . Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschalte , so ist
der Bannerring-Sachsen berechtigt und verpflichtet , die Schaltung innerhalb angemessener Zeit nachzuholen . Schlagen zwei Nachbesserungen fehl , so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt .
Weitergehende Rechte , insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen . |
§6 Rabattierungen Bannerring-Sachsen gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit im Handelsregister und
bei Rechnungsstellung durch die Agentur . |
§7 Gewährleistung Bannerring-Sachsen leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften . Ansprüche
aufgrund von Mängeln , die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen , bestehen nicht . Einwendungen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung eines Werbeauftrages müssen innerhalb einer Frist von 7
Tagen schriftlich dargelegt werden . Bannerring-Sachsen ist zur Nachbesserung berechtigt . Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der
Nachbesserung durch Bannerring-Sachsen zu . |
§8 Haftung Bannerring-Sachsen haftet nur für Schäden , die von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden , es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften . Für Folgeschäden , insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung , haftet Bannerring-Sachsen nicht
, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt . Für von Bannerring-Sachsen nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw . seiner Agentur liegende Schäden
haftet der Bannerring-Sachsen nicht . Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche . |
§9 Geheimhaltung, Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich , alle Informationen und Daten , die sie vom
Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten , vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen . Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages
hinaus . Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs . 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet , dass Bannerring-Sachsen seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet .Der
Bannerring-Sachsen ist berechtigt , soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient , die Daten weiterzuleiten , sofern dies erforderlich ist . |
3§10 Sonstiges
Nebenabreden , Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform . Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Formerfordernis . Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze . Erfüllungsort ist Leipzig . Ist der Werbetreibende
Vollkaufmann , juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland , so ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten . Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt . Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine
andere ersetzt , die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. |
Stand 01.04.2007 |
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